Kasinogesellschaft Neckarbischofsheim

So fing alles an


Gründung der Kasinogesellschaft

25. Februar 1835

 

Die  "Mutter" der Neckarbischofsheimer Vereine

Es war wohl Anfang  1830, als in Neckarbischofsheim die "Rittergesellschaft", die Vorgängerin des "Kasinos" entstand. Beamte, Handelsleute, Ärzte, Apotheker und Juristen hatten sie ins Leben gerufen aus dem Wunsch nach Geselligkeit.

Aus der Rittergesellschaft ist die Kasinogesellschaft hervor-gegangen, die am 25. Februar 1835 gegründet wurde. Zwar war auch ihr Zweck die Pflege der Geselligkeit, aber sie stand  von Anfang an auf einer solideren Basis....

1846 - 1852

Nachdem schon wenige Jahre nach der Gründung die Aktivitäten der Gesellshaft erlahmt waren, wurde 1846 der Verein wieder-belebt. Vereinslokal war nun nach dem "Hirsch" das Gasthaus "Dreikönig"  -  ehemals "Kanne".  In den Revolutionsjahren 1848/1849 bis 1852 ruhte das "Kasino" wieder.

Erst als die Ordnung wiederkehrte, nahm das Kasino seine geselligen Zusammenkünfte wieder auf.



1854-1858

Das Gesellschaftszimmer wurde in den "Ritter" verlegt, wo auch der 1. Kasinoball stattfand. Damit hielten die Frauen Einzug in die Gesellschaft, und es war nur eine logische Folge, dass ab 1858 alle 14 Tage ein "Damenkasino" stattfand.

1860 - 1900

Gründung Singverein und Bibliothek

Anfang der 60er Jahre wurde die Auflösung der Kasinogesellschaft beantragt - jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Um die Gesellschaft zu beleben, traten immer mehr der Gedanke von Bildung in den Vordergrund, neben den Bällen wurde Musik ein Schwerpunkt in dem Verein. Eng verbunden mit dem "Liederkranz", der mit dem Singverein fusionierte, veranstaltete der Verein Konzerte, Familienausflüge und Feiern. Am Ende des Jahrhunderts wurde eine Bibliothek für Neckarbischofsheim gegründet.




Alte Logos Kasinogesellschaft

Neugründung 2018

 

 

Zweck des Vereins ist

 

  • die Förderung von Kunst und Kultur,
  • die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen, Männern und behinderten Menschen. Der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur- und des Völkerverständigungsgedankens.

  

Gemeinnützigkeit:

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.